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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Fassung vom August 2026

1. Geltungsbereich

Diese Bedingungen gelten für alle Angebote, Aufträge und Leistungen von Raum & Energie, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Abweichenden Bedingungen der Auftraggeberin oder des Auftraggebers wird ausdrücklich widersprochen; sie werden nur wirksam, wenn wir ihnen schriftlich zustimmen.

2. Angebot und Auftrag

Unsere Angebote sind freibleibend und vier Wochen ab Ausstellungsdatum gültig. Ein Vertrag kommt erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung oder mit Beginn der Ausführung zustande. Kostenvoranschläge werden nach bestem Fachwissen erstellt, eine Gewähr für ihre Richtigkeit im Sinne des § 5 Abs 2 KSchG wird nur übernommen, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

3. Preise

Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Leistungen, die im Angebot nicht enthalten sind, werden nach tatsächlichem Aufwand verrechnet. Ändern sich nach Vertragsabschluss die Material- oder Lohnkosten wesentlich, sind wir berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen; gegenüber Verbrauchern gilt dies nur bei Leistungen, die später als zwei Monate nach Vertragsabschluss erbracht werden.

4. Zahlung

Rechnungen sind binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei größeren Aufträgen können Teil- oder Anzahlungen vereinbart werden. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe verrechnet, gegenüber Unternehmen zusätzlich die Kosten zweckentsprechender Betreibungsmaßnahmen.

5. Ausführung und Termine

Termine gelten als vereinbart, wenn sie schriftlich bestätigt wurden. Voraussetzung für die Einhaltung ist, dass die baulichen Vorleistungen fertiggestellt sind, der Zugang zur Baustelle gewährleistet ist und die erforderlichen Anschlüsse zur Verfügung stehen. Verzögerungen durch Umstände, die wir nicht zu vertreten haben, insbesondere Lieferengpässe, behördliche Verzögerungen oder höhere Gewalt, verlängern die Ausführungsfrist angemessen.

6. Mitwirkung der Auftraggeberin oder des Auftraggebers

Vor Beginn der Arbeiten sind uns bekannte Leitungsführungen, Besonderheiten der Bausubstanz und allfällige Gefahrenquellen bekanntzugeben. Für Schäden, die auf unrichtige oder unterlassene Angaben zurückgehen, übernehmen wir keine Haftung.

7. Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Mängel sind uns nach Entdeckung mitzuteilen; Unternehmen trifft die Rügepflicht nach § 377 UGB. Wir beheben berechtigt gerügte Mängel innerhalb angemessener Frist durch Verbesserung oder Austausch. Von der Gewährleistung ausgenommen sind Schäden durch unsachgemäße Bedienung, Eingriffe Dritter, natürliche Abnutzung sowie Beistellungen der Auftraggeberin oder des Auftraggebers.

8. Haftung

Wir haften für Schäden, die wir vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist gegenüber Unternehmen ausgeschlossen; die Haftung für Personenschäden sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt in jedem Fall unberührt. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Bestimmungen ohne Einschränkung.

9. Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Waren und eingebaute Anlagenteile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum, soweit sie nicht durch den Einbau untrennbarer Bestandteil der Liegenschaft geworden sind.

10. Rücktrittsrecht für Verbraucher

Wurde der Vertrag außerhalb unserer Geschäftsräume oder im Fernabsatz geschlossen, können Verbraucherinnen und Verbraucher binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurücktreten (§ 11 FAGG). Die Frist beginnt bei Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Für den Rücktritt genügt eine formlose Mitteilung an die im Impressum angeführte Adresse. Wurde auf ausdrücklichen Wunsch bereits vor Ablauf der Frist mit der Arbeit begonnen, ist der bis zum Rücktritt angemessene Teil des Entgelts zu ersetzen.

11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts. Für Streitigkeiten mit Unternehmen ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz unseres Unternehmens zuständig. Für Verbraucher bleibt der gesetzliche Gerichtsstand nach § 14 KSchG unberührt.

12. Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.